2. Planung
2.23 Wärmeschutz
Mit dem Wärmeschutz soll erreicht werden, dass
- Bauschäden verhütet werden
- ein behagliches Raumklima erzeugt und
- Energie eingespart wird
Die entsprechenden Anforderungen sind in den einschlägigen Normen (siehe dazu auch Kapitel 1) zusammen mit den entsprechenden Bemessungsverfahren festgelegt.

