2. Planung

2.23 Wärmeschutz

Mit dem Wärmeschutz soll erreicht werden, dass

  • Bauschäden verhütet werden
  • ein behagliches Raumklima erzeugt und
  • Energie eingespart wird

Die entsprechenden Anforderungen sind in den einschlägigen Normen (siehe dazu auch Kapitel 1) zusammen mit den entsprechenden Bemessungsverfahren festgelegt.