6. Rückführung
6.2 Freiwillige Selbstverpflichtung
Die Hersteller von Kunststoff-Dachbahnen, die durch die ESWA vertreten werden, haben sich verpflichtet, zunehmende Mengen von Kunststoff-Dachbahnen am Ende ihrer Nutzung werkstofflich zu verwerten. Die Verpflichtung lautet konkret, mindestens 50% der erfassbaren, verfügbaren Menge von Altmaterial aus Kunststoff-Dachbahnen zu verwerten. Die ESWA Mitglieder leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur Erstellung nachhaltiger Bauwerke und vertreiben umweltfreundliche und ressourcensparende Produkte.
Fortschritte über die Einhaltung dieser Zielsetzung werden jährlich der Europäischen Kommission vorgelegt und veröffentlicht.

